05.01.2006
Der Abmahnanwalt
Niemand ist mehr sicher vor der neuen Gattung des
Abmahnanwalts. Ein Heer von kleinen Absahnern, die wie die Termiten alles abmahnen, was eine Seite im Web hat.
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Der “Abmahnanwalt” muss nicht unbedingt Anwalt von Beruf sein oder Jura studiert haben. Der Abmahnanwalt ist eine Person, die gerne jemand für eine Straftat rechtlich belangen möchte, um damit Geld zu machen. Zentraler Vorwurf dabei meistens: Urheberrechtsdelikt im Internet.
Dem Lawblog wollte jemand verbieten, eine Marke einfach nur zu nennen.
Dem Shopblogger drohte man mit gerichtlichen Schritten, weil er einen Beitrag “Sozialgericht Bremen” nannte
Die Direktorin des Sozialgerichts Bremen, Renate Holst (von Beruf übrigens Richterin), die den drohenden Brief verfasst hat und inzwischen schwer zurückgerudert ist, sie tut mir wirklich leid. Sie wollte einfach etwas mitmischen im Bürokratie-Internet-alt-gegen-neu-Spiel. Recht und Ordnung aufrecht erhalten. Und nun ist sie das Gespött der Blogosphäre ... als Märtyrerin der Abmahnerei.
Es ist eine richtige Mode. Eine fiese Mode. Das law blog hat dafür einen herrlichen Begriff geprägt:
Die Seuche
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Wie wäre es denn mit ein paar Abmahnungen an Leute die Produktbeschreibungen mit Maßeinheiten wie z.B. “Zoll” ("inches") auswürgen? Wird langsam Zeit daß der alt-römische/neu-englische Mist aus dem Saustall verschwindet.
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